Verhaltensregeln für die Teilnahme am Gruppen- und Einzeltraining

Sehr geehrte Teilnehmer,
bitte beachten Sie folgende Regeln während des Aufenthalts auf dem Trainingsplatz.

1. Teilnahmebedingungen
• Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund die Grundimmunisierungs-Impfungen gegen SHPPI (Staupe, Hepatitis, Parvovirose) erhalten hat und ausreichend haftpflichtversichert ist.
• Eine ausdrückliche Kontrolle der Unterlagen vor jeder Trainingseinheit oder jedem Seminarangebot ist nicht zwingend erforderlich, da der Teilnehmer mit seiner Anmeldung bzw. Unterschrift das Vorhandensein dieser Unterlagen bestätigt. Auf Verlangen hat der Teilnehmer jedoch Impfpass und Versicherungspolice vorzuzeigen.
• Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
• Chronische Erkrankungen müssen dem Trainer vor Ausbildungsbeginn mitgeteilt werden.
• Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Trainer vor Unterrichtsbeginn über jegliche Form von Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes zu informieren, die im öffentlichen Bereich relevant sind (Angst, Aggression, Unsauberkeit, Vokalisieren).
• Dies gilt insbesondere für Hunde, die aggressives Verhalten gegen Artgenossen und Menschen zeigen, in Beißvorfälle verwickelt waren oder rechtlichen Auflagen unterliegen. Das Verschweigen von Verhaltensauffälligkeiten führt zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes von Gruppenkursen sowie Seminaren/Workshops.
• Ebenso ist dem Trainer vor Betreten des Platzes die Läufigkeit einer Hündin mitzuteilen (Siehe auch Punkt 7).

2. Anweisungen des Trainers
• Die Anweisungen des Trainers sind stets zu befolgen, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Raufereien).

3. Betreten des Trainingsplatzes
• Der Trainingsplatz darf erst nach unserer Aufforderung bei geschlossenem Tor betreten werden.
• Bitte bemühen Sie sich, pünktlich zu erscheinen.
• Bis zum Beginn Ihres Trainings halten Sie sich seitlich vor dem Tor auf oder gehen Sie mit Ihrem Hund noch einmal „um die Ecke“.
• Hunde sind an einer kurzen, maximal 2 m langen Leine zu führen.
• Flexi-Leinen (Roll-Leinen) sind nicht gestattet.
• Bitte halten Sie Abstand zu anderen Hunden, um Stresssituationen für Teilnehmer mit nicht generell verträglichen Hunden zu vermeiden und Verwicklungen der Leinen zu verhindern.
• Der Trainingsplatz ist nur mit trittsicherem Schuhwerk zu betreten, um Verletzungen zu verhindern.
• Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen ist der Zutritt zum Trainingsplatz untersagt. Die Kosten für die Trainingsstunde werden in diesem Fall nicht erstattet.

4. Leinenpflicht / Trainingszubehör
• Grundsätzlich müssen die Hunde während des Trainings an der Leine geführt werden.
• Freies Laufen oder Spielphasen finden nur auf unsere Anweisung hin statt.
• Dabei ist jeder Hundeführer stets auf seinen Hund zu achten und ggf. einzuwirken, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
• Die Einwirkung erfolgt in Absprache mit uns und ggf. auch durch uns.
• Der Einsatz von Leckerli, Spielzeug und anderen Motivationsobjekten (Stöckchen etc.) ist in den Spielphasen untersagt.
• Der Einsatz von „Stachel-“ oder „Korallenhalsbändern“, auch als „Dressurhalskette“ im Handel, ist absolut untersagt!
• Ebenso sind sogenannte „Kettengleiter“ oder „Gesundheitswürger“ nicht zulässig und dürfen nicht eingesetzt werden!
• Sollte es erforderlich sein, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten.
• Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, welches dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer mehr Sicherheit gibt.

5. Sauberkeit / Markierverhalten
• Der Trainingsplatz soll sauber bleiben.
• Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Hund vor dem Training seine Geschäfte außerhalb des Platzes erledigt hat.
• Das Urinieren oder Kot absetzen von Rüden und Hündinnen auf dem Trainingsplatz sollte unter allen Umständen vermieden werden.
• Bei Welpen tolerieren wir solche Missgeschicke. Kot und andere Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen, sowohl auf dem Trainingsplatz als auch auf den angrenzenden Straßen, Wegen und Grünflächen.
• Beutel oder Tüten hierfür sollten mitgebracht werden.
• Der Müll kann in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.
•  Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes von der Veranstaltung.
• Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
• Sollte ein Hund an Trainingsgeräte uriniert haben, informieren Sie bitte einen Trainer.
• Bei wiederholten Verunreinigungen, insbesondere durch Urinieren an Trainingsgeräten / Hütten, hat der betreffende Hundehalter 5,- Euro pro Verunreinigung an uns zu zahlen.
• Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes von der Veranstaltung.
• Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
• Ihre Gesundheit ist uns wichtig.
• Der Trainingsplatz ist eine „alkohol- und rauchfreie Zone“. Wer in den Pausen rauchen möchte, kann dies außerhalb des Geländes tun.
• Der Hund ist dann mitzunehmen. Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
• Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Unser Trainingsplatz ist „alkohol- und rauchfreie Zone“.
• Wer in den Pausen rauchen möchte, kann dies außerhalb des Geländes tun.
• Der Hund ist dann mitzunehmen.
• Wird vor dem Platz geraucht, so sind die Zigarettenreste zu entsorgen.

6. Fütterung
• Füttern Sie keine anderen Hunde, zumindest nicht ohne Einverständnis der Besitzer.
• Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerli nur aus der Tasche seines eigenen Hundeführers kommen.

7. Läufige Hündinnen
• Hündinnen werden für die Dauer der Läufigkeit (3 Wochen) vom Gruppentraining ausgeschlossen.
• Für die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, entscheiden wir im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf.
• Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden.

8. Kranke Hunde
• Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch des Gruppentrainings für sie selbst eine zu große Belastung ist.
• Die Entscheidung über die Teilnahme wird, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt getroffen..

9. Haftung
• Während des Trainings bleibt der Teilnehmer stets verantwortlicher Halter für seinen Hund, das heißt der Teilnehmer übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf unsere Veranlassung handelt.
• Soweit der Teilnehmer durch uns aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Teilnehmer allein die Verantwortung hierfür.
• Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die örtlichen Gegebenheiten.
• Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. des Trainings erkennt jeder Teilnehmer / Besucher diese Platzordnung an.
• Grobe Verstöße können zum Platzverweis führen.